Die beiden Mietrechtsvorlagen zielen darauf ab, Vermieter:innen die Kündigung von Mietverhältnissen zu erleichtern, um bei Neuvermietungen höhere Renditen zu erzielen. Der Bundesrat hatte beide Vorschläge im Parlament abgelehnt. Auch der AGB stellt sich entschieden gegen diesen Angriff auf den Mieterschutz, da er sich negativ auf die Kaufkraft auswirken würde – insbesondere angesichts der ohnehin angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und in den Budgets der Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen.
Ebenso lehnt der AGB die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen (EFAS) mit klarer Mehrheit ab. Bei einer Annahme der Vorlage droht eine zusätzliche Prämienbelastung für die Versicherten, und es ist zu befürchten, dass die Änderungen sich negativ auf die bereits heute sehr belastete Situation des Pflegepersonals und der Angestellten im Gesundheitswesen auswirken. Eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich ist inakzeptabel und läuft sämtlichen Bemühungen, die hohe Fluktuation und die Arbeitsbelastung zu reduzieren, diametral zuwider.
Alle drei Vorlagen zielen auf Bereiche ab, von denen grossmehrheitlich Arbeitnehmende negativ betroffen wären. Und sie kommen zu einer Zeit, in der es dringend Entlastung der mittleren und tiefen Einkommen bräuchte. Eine weitere Schwächung der Kaufkraft und des Service Public kann nicht mehr gestemmt werden. Der AGB ist überzeugt, dass das Stimmvolk die entsprechenden Schlüsse ziehen wird.